Widerrufsrecht
(1) Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Eintrittskarten kein Widerrufsrecht.
(2) Der Kunde kann seine/ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zum Erwerb der Eintrittskarten nicht widerrufen.
(3) Der Kunde ist daher im Falle der Abgabe einer Willenserklärung zum Erwerb von Eintrittskarten an diese Erklärung gebunden und insbesondere zur Abnahme und Bezahlung der Eintrittskarten verpflichtet, wenn der Vertrag nach den oben genannten Bestimmungen zustande gekommen ist.